Die Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr Bischofsheim i.d.Rhön, aufgestellt am 2. Mai 2022
Feuerwehranwärter/Feuerwehranwärterin
- Jedes aktive Mitglied
- Keine abgeschlossene Truppmann Ausbildung (MTA Basis)
Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau
- Ab 18 Jahre
- Abgeschlossene Truppmann Ausbildung (MTA Basis)
Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau
- 4 Jahre Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau und
- abgeschlossene Truppführer Ausbildung (MTA Abschluss)Leistungsabzeichen Löschangriff Stufe 2
- Leistungsabzeichen THL Stufe 1
- 6 Jahre Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau und
- Leistungsabzeichen Löschangriff Stufe 2
- Leistungsabzeichen THL Stufe 1
- 8 Jahre Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau
Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau
- 4 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau und
- Leistungsabzeichen Löschangriff Stufe 4
- Leistungsabzeichen THL Stufe 3
- zwei weitere Lehrgänge (z. B. Maschinist, Atemschutzgeräteträger, etc.)
- 6 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau und
- Leistungsabzeichen Löschangriff Stufe 4
- Leistungsabzeichen THL Stufe 3
- ein weiterer Lehrgang (z. B. Maschinist, Atemschutzgeräteträger, etc.)
- 8 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau
- Leistungsabzeichen Löschangriff Stufe 4
- Leistungsabzeichen THL Stufe 3
- Nach 25 Jahren aktivem Dienst
Löschmeister/Löschmeisterin
- 6 Jahre Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau und
- Leistungsabzeichen Löschangriff Stufe 6
- Leistungsabzeichen THL Stufe 5
- Übernahme einer Funktion (z. B. Jugendwart, Gerätewart, Vorstand, etc.)
- zwei weitere Lehrgänge (z. B. Maschinist, Atemschutzgeräteträger, etc.)
- Abgeschlossener Gruppenführer Lehrgang
- Nach 40 Jahren aktivem Dienst
Oberlöschmeister/Oberlöschmeisterin
- 6 Jahre in der Funktion als Gruppenführer
- 10 Jahre Löschmeister/Löschmeisterin und
- Leistungsabzeichen THL Stufe 6
- Übernahme einer Funktion (z. B. Jugendwart, Gerätewart, Vorstand, etc.)
- Nach 50 Jahren aktivem Dienst
Hauptlöschmeister/Hauptlöschmeisterin
- 18 Jahre in der Funktion als Gruppenführer
- Abgeschlossener Zugführer Lehrgang
Brandmeister/Brandmeisterin
- 6 Jahre in der Funktion als Stellvertretender Kommandant
- 18 Jahre in der Funktion als Zugführer
- Übernahme der Funktion als Kommandant
Oberbrandmeister/Oberbrandmeisterin
- 6 Jahre in der Funktion als Kommandant
- 18 Jahre in der Funktion als Stellvertretender Kommandant
Hauptbrandmeister/Hauptbrandmeisterin
- 18 Jahre in der Funktion als Kommandant